Impressum

 

Adresse Kittenberger Gartenchalets/Herausgeber der Website:
Kittenberger Gartenchalets GmbH
Laabergstraße 17, 3553 Schiltern bei Langenlois
Tel +43(0)2734/8228 80
Fax +43(0)2734/8228 20
E-Mail: willkommen@kittenberger-urlaub.at

 

Geschäftsführer: Reinhard Kittenberger

Firmenbuch-Nr.: 55234x, LG Krems
UID-Nr: ATU76767303

 

Webdesign: 
spreitzerdrei
www.spreitzerdrei.at

 

TYPO3 Umsetzung:
MBIT Solutions GmbH
Ortsstraße 2, 3492 Diendorf am Kamp
Tel.: +43 50 874

E-Mail: hallo@mbit.at
www.mbit.at

 

Copyright:
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Animationen, Videos, Sounds und sonstige Inhalte dieser Website sowie deren Anordnung sind durch das Urheberrecht und andere Schutzgesetze geschützt. Es darf keine Vervielfältigung, Veränderung oder Verwendung der genannten Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch Kittenberger Erlebnisgärten erfolgen.

Großteils der Fotos auf unserer Website sind von folgenden Quellen/Fotografen:

Kittenberger Chalets am Gartensee

Kittenberger Erlebnisgärten

Andreas Hofer Photography
Andreas Max Ones 


Haftungsausschluss:
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Hausordnung

  • Allgemein
    Sämtliche Gegenstände, die sich im Chalet befinden oder dazugehören, dürfen und sollen benutzt werden. Wir bitten Sie, mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam umzugehen. Wenn Sie etwas in Ihrem Chalet vermissen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rezeption.
  • An- und Abreise
    Ihr Chalet steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung.
  • Badezimmer
    Bitte keine Hygieneprodukte und keine Essensreste in der Toilette entsorgen. In der Küchenzeile steht Ihnen ein Müllbehälter zur Verfügung. 
  • Beschädigungen
    Es kann passieren, dass einmal etwas kaputtgeht. Bitte teilen Sie uns den entstandenen Schaden mit, damit er umgehend behoben werden kann. Bei schweren Schäden oder groben Verunreinigungen sind wir gezwungen, die Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu verrechnen.
  • Betreten des Chalets durch unsere Mitarbeiter:innen
    Wir wollen Ihre Ruhe nicht stören! Jedoch sind wir bei dringlichen Fällen berechtigt, das Chalet zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung bzw. nach Absprache mit Ihnen. 
  • Feuerwasserwannen
    Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung direkt auf den Feuerwasserwannen.
  • Gartensee
    Bitte beachten Sie den Aushang der Badeordnung an Ihrem Badesteg. Während der Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr ist das Baden nicht gestattet.
  • Grillen
    Wir bitten um sorgsamen Umgang mit dem Tischgriller, um Brandgefahr zu vermeiden. 
  • Kaminofen
    Zum Heizen bitte nur maximal die Hälfte des Ofens mit Holz füllen. Zu viel Holz führt zu Beschädigungen des Ofens. Es darf nur feuertaugliches Holz zum Heizen verwendet werden. Keine Asche aus dem Ofen nehmen! Beim Anheizen, wenn möglich Fenster öffnen.
  • Küche
    Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur in sauberem Zustand wieder in die Schränke eingeräumt werden darf. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe, Geräte oder andere Küchenutensilien, die Sie benutzt haben.
  • Mülltrennung
    Bitte trennen Sie Bio- und Restmüll (dieser wird dann von uns weiter aufgeteilt).
  • Nachtruhe
    Damit auch Ihre Chalet-Nachbarn ihre Auszeit genießen können, bitten wir Sie, von 22 bis 7 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Das Schwimmen im Gartensee ist in dieser Zeit nicht gestattet.
  • Notfall
    In einem Notfall verlassen Sie die Anlage auf dem schnellsten Weg über die gekennzeichneten Fluchtwege. Fluchtpläne befinden sich an den Zimmertüren oder Garderoben. Der Fluchttreffpunkt befindet sich am Parkplatz vor dem Rezeptionsgebäude. Den Anweisungen durch unsere MitarbeiterInnen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Parkmöglichkeiten
    Wir stellen Ihnen einen Stellplatz vor dem Eingangstor zur Anlage kostenfrei zur Verfügung. Es kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, sind wir als Vermieter der Chalets nicht haftbar, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Rauchen
    Das Rauchen (auch E-Zigaretten) ist in unseren Chalets nicht gestattet. Wir ersuchen Sie, in Ihrem privaten Chalet-Garten zu rauchen. Dort steht auch ein Aschenbecher zur Verfügung.
  • Sauna
    Bitte beachten Sie die separaten Beilagen zur Bedienung und Benutzung der Sauna.
  • Sorgfaltspflicht
    Bitte schließen Sie beim Verlassen Ihres Chalets Fenster und Türen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden. Wir haften nicht für Ihre Wertgegenstände und bitten Sie, diese in den bereitgestellten Zimmersafes zu versperren.
  • Wertsachen
    Bitte lassen Sie Ihre Wertsachen nicht offen im Chalet liegen. Das Hotel haftet nicht für im Chalet oder in Zimmersafes deponierte Wertgegenstände. Diese gelten nicht als eingebracht im Sinne des § 970 ABGB.

 

 

Hundeordnung

  • Gassi gehen
    Wir bitten Sie, Ihren Hund außerhalb Ihres privaten Chalet-Gartens an der Leine zu führen. Das Lösen eines Hundes innerhalb unserer Anlage ist nicht gestattet. Bitte machen Sie unbedingt Gebrauch von Hundekot-Säckchen, auch auf den Wegen sowie in den Weingärten und Wiesen in der Umgebung. Wenn Sie vom Spaziergang zurückkehren, trocknen und säubern Sie bitte Ihren Hund, bevor er ins Chalet darf. Bitte nehmen Sie Rücksicht darauf, ansonsten wird eine zusätzliche Endreinigungspauschale von mind. € 50,00 (bzw. bis zur Höhe der uns tatsächlich anfallenden Kosten) in Rechnung gestellt. 
  • Im Chalet
    Unsere Betten und Sofas sind aus Hygienegründen für Hunde tabu, bitte nehmen Sie Rücksicht darauf. Wir stellen für Ihren vierbeinigen Freund eine Decke sowie Näpfe bereit. Die im Badezimmer für Sie vorgesehenen Handtücher sind nicht für Ihren Hund gedacht, bitte verwenden Sie mitgebrachte Handtücher, um Ihren Hund abzutrocknen. Gerne können Sie diese an der Rezeption ausleihen. Falls Ihr Hund alleine im Chalet ist, bitten wir Sie, das Hundeschild an der Tür anzubringen, damit unsere MitarbeiterInnen Bescheid wissen und Ihren Hund nicht erschrecken.
  • Schwimmen im Gartensee
    Zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität ist Hunden das Baden in unserem Gartensee aus hygienischen Gründen leider nicht erlaubt. Ihr Vierbeiner kann sich gerne im Hundebadeteich beim Naschgarten abkühlen. Bei einer Wanderung entlang des Kamps ist ebenso ein Sprung ins kühle Nass für Ihren vierbeinigen Freund möglich oder Sie besuchen die Stauseen Kronsegg.
  • Haftpflichtversicherung und Erziehung 
    Mitgebrachte Hunde müssen entsprechend haftpflichtversichert sein. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die sein Hund an anderen Gästen oder an der Chalet-Einrichtung verursacht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ausschließlich erzogene, gepflegte und stubenreine Hunde mit freundlichem Wesen bei uns aufnehmen. Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste ist lautes, unkontrolliertes Bellen zu vermeiden.
  • Kosten 
    Wir verrechnen € 25,00 pro Nacht für Ihren vierbeinigen Freund. Dieser Preis deckt einen Teil der Kosten, die durch eine gründliche Spezial-Endreinigung anfallen. Sollte Ihr Chalet durch Ihren Hund überdurchschnittlich stark verschmutzt sein, so stellen wir eine einmalige, zusätzliche Endreinigungspauschale von mind. € 50,00 (bzw. bis zur Höhe der uns tatsächlich anfallenden Kosten) in Rechnung.

 

Logo Europäische Union Investitionen in Wachstum & Beschäftigung Österreich

Ziel des Projektes ist die Aufwertung des touristischen Angebotes, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Stärkung lokaler Unternehmen und Steigerung der Nächtigungszahlen in der Region. Dieses Projekt wird dankenswerterweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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